Unterhaltsvorschuss: Kindesmutter hat Mitwirkungspflichten bei der Ermittlung des Erzeugers
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Leistet ein Elternteil für ein minderjähriges Kind keinen (ausreichenden) Unterhalt, springt der Staat nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ein. Eine Mutter kann allerdings der Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder versagt werden, wenn sie nicht dabei hilft, die Identität des Kindesvaters zu ermitteln.