Stillschweigende Übereinkunft der Gesellschafter : Ausschluss der Binnenhaftung des GmbH-Geschäftsführers

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Im Einzelfall kann ein GmbH-Geschäftsführer von der Haftung gegenüber der Gesellschaft aufgrund eines stillschweigenden Einverständnisses der Gesellschafter befreit sein.

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