Anfechtung: Treuwidrigkeit eines Einziehungsbeschlusses nach Pfändung eines Geschäftsanteils
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Ein Einziehungs- oder Zwangsabtretungsbeschluss wegen Pfändung von GmbH-Anteilen kann anfechtbar sein, wenn die Gesellschaft selbst die Anteile gepfändet hat, weshalb das Risiko des Eintritts eines gesellschaftsfremden Dritten gerade nicht besteht.