Donnerstag, April 18, 2024
   
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Verhalten insgesamt als sittenwidrig: LG Krefeld bewertete die Täuschung der Diesel-Käufer als Arglist

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Das LG Krefeld hat VW wegen arglistiger Täuschung seiner Kunden zur Rückzahlung des Kaufpreises für einen mit Schummelsoftware ausgestatteten VW Golf verurteilt. Es sprach dem Käufer, der das Fahrzeug bereits weiterverkauft hatte Schadensersatz zu. Das niedersächsische OLG Braunschweig bewertet das Verhalten von VW allerdings ganz anders. Es bleibt bei einer Flickenteppich-Dieselrechtsprechung und dem Warten auf den BGH.

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