Neues Markenrecht: Markenrechtsmodernisierungsgesetz tritt am 14.1.2019 in Kraft

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Das Markenrechtsmodernisierungsgesetzes bringt einige wichtige Neuerungen. Dazu gehört die Einführung neuer Markenarten - wie die Bewegungsmarke - und  geänderte Vorschriften zur Löschung, zum Widerspruch gegen eine Markeneintragung sowie zur Schutzdauer. Das Gesetz setzt die EU-Markenrechtsrichtlinie um und reagiert auf technische Neuentwicklungen.

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