Freitag, April 19, 2024
   
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Urteil: Zusatz international für national tätige Unternehmen irreführend

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Ein Unternehmen, das nur in Deutschland tätig ist, darf nicht mit dem Zusatz "international" für sich werben. Eine solche Bezeichnung sei irreführend im Sinne des UWG, urteilten die Richter am OLG Dresden.

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